Shark-LAN

  • Shark-LAN 12

    • Beginn: 15.04.2011
    • Angemeldet: 55
    • Bezahlt: 29 / 120
  • Sponsoren

    • TRI
    • Nuske

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Regeln

Hier sind die Regeln, denen jeder Teilnehmer zustimmen muss, um an der LAN teilnehmen zu können.

Regeln zur LAN-Party des TSV St.Jürgen e.V. als Veranstalter

§ 1: Allgemeine Bestimmungen

  1. Der Sportverein TSV St. Jürgen, im Folgenden der Veranstalter genannt, bietet in seinen Vereinsräumen, Frankenburg 70, 28865 Lilienthal, in der Zeit vom 15.04.2011 18:00 Uhr bis 17.04.2011 12:00 Uhr die SharkLAN an. Dabei stellen wir jedem Teilnehmer Strom in Form eines einzelnen Steckdosenplatzes, einen Zugang zum Netzwerk in Form eines RJ-45-Ports an einem Ethernet-Switch, eine Tischfläche von 100x60cm sowie einen Sitzplatz zur Verfügung.
  2. Die Organisatoren leiten die Veranstaltung und üben das Hausrecht aus. Das bedeutet, dass den Anweisungen der Organisatoren Folge zu leisten ist. Insbesondere das Nichteinhalten des Regelwerks bzw. der Anweisungen der Organisatoren können zum Ausschluss von der weiteren Teilnahme führen. Der Ausschluss von der Veranstaltung erfolgt ohne Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages.
  3. Erst nach Eingang des Eintrittspreises und nur, wenn vor dem Eingang der Zahlung noch nicht 120 Teilnehmer bezahlt haben, hat ein Teilnehmer Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung. In dem Fall, dass 120 Teilnehmer bereits überwiesen haben, werden neu eingehende Überweisungen vollständig zurückerstattet.
  4. Der Teilnahmebeitrag kann von einem Teilnehmer bis zum 01.04.2011 vollständig zurückgefordert werden. Ab diesem Datum erstatten wir nur noch die Hälfte des Beitrags zurück. Wer sich während oder nach der LAN abmeldet, bekommt keinen Teil des Beitrags erstattet.

§ 2: Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung

  1. Jeder Teilnehmer muss zum Zeitpunkt der Teilnahme das 16te Lebensjahr vollendet haben.
  2. Minderjährige dürfen die Veranstaltung nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 Jugendschutzgesetz erziehungsbeauftragten Person besuchen. Entsprechende Vordrucke werden von den Organisatoren zur Verfügung gestellt. Wird ein Teilnehmer, für den die Organisatoren die Erziehungsbeauftragung haben, von der Veranstaltung ausgeschlossen, werden die Erziehungsberechtigten verständigt, um den Teilnehmer abzuholen.
  3. Bei der Anmeldung auf der Veranstaltung selbst, muss jeder Teilnehmer nachweisen können, dass er den Teilnahmebeitrag geleistet hat. Dies gilt natürlich nur für Teilnehmer, die nicht auf der Homepage (http://www.sharklan.de) auf "bezahlt" gesetzt wurden.
  4. Jeder Teilnehmer bringt seinen eigenen Rechner, Monitor, Eingabegeräte etc. mit, insbesondere Strom- und Netzwerkkabel (mindestens 10 m Länge) und Mehrfachsteckdose.
  5. Jeder Teilnehmer ist für die Betriebsbereitschaft seiner Geräte selbst verantwortlich.
  6. Den Anweisungen der Organisatoren bezüglich der Inbetriebnahme des persönlichen Rechners ist Folge zu leisten.

§ 3: Bestimmungen während der Veranstaltung

  1. Beachtet bitte: Software Piraterie, Verbreitung verbotener Datenbestände, Beeinträchtigung oder Beschädigung fremder Datenanlagen sind nicht nur unerwünscht, sondern auch verboten.
  2. Jeder Teilnehmer ist für den Schutz und die Sicherheit seines Eigentums selbst verantwortlich. Die Organisatoren verpflichten sich zwar, den Zugang zu den Veranstaltungsräumlichkeiten zu regulieren und bei Bedarf wird auch ein sicherer Aufbewahrungsort zur Verfügung gestellt (z.B. verschlossener Raum), jedoch übernehmen die Organisatoren keine Haftung für zufälligen Untergang oder Verschlechterung mit Ausnahme grob fahrlässiger Pflichtverletzung, oder Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit, aufgrund fahrlässiger Pflichtverletzung. Dies gilt ebenso für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
  3. Der Betrieb von Lautsprechern ist nur in Ausnahmefällen und nach Absprache mit den Organisatoren erlaubt.
  4. Das Netzwerk ist das Herzstück der Veranstaltung. Wer dessen Betrieb mutwillig stört, wird von der Veranstaltung ausgeschlossen. Gleiches gilt auch für die Stromversorgung.
  5. Um die Stromversorgung zu entlasten, ist das Anschließen elektrischer Geräte zusätzlich zum persönlichen Rechner nur bis zu einer Gesamtleistung der Zusatzgeräte von 50 W erlaubt. In Ausnahmefällen erlauben die Organisatoren nach Absprache eine Inbetriebnahme.
  6. Technische Störungen werden von uns schnellst möglich nach bestem Vermögen behoben. Eine Garantie dafür wird allerdings nicht übernommen.
  7. Der Veranstalter bietet Übernachtung vor Ort in einem abgetrennten Raum an. Ein Schlafsack und eine Schlafunterlage sind allerdings von den Teilnehmern selbst mitzubringen.
  8. Für die Dauer der Veranstaltung gilt auf dem Veranstaltungsgelände allgemeines Alkohol- und Rauchverbot.
  9. Wir setzen das Jugendschutzgesetz konsequent durch, das bedeutet Spiele, die von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) keine Jugendfreigabe (ab 16 Jahren oder jünger) erhalten haben, dürfen weder gespielt noch verbreitet werden.

§ 4: Turniere und Preisvergabe

  1. Jeder Turnierteilnehmer verpflichtet sich, die vor dem Turnier bekanntgegebenen Regeln einzuhalten. Die Organisatoren behalten sich das Recht vor, bei Verstößen die Turnierteilnahmeberechtigung zu widerrufen.
  2. Der genaue Ablauf eines Turniers (Anmeldung, Start des Turniers, Punktvergabe, Ranglistensystem/Ergebnisse) wird für jedes verschiedenartige Turnier separat reglementiert.
  3. Die Organisatoren verpflichten sich, etwaige Turniere geordnet/organisiert abzuwickeln und die Preisvergabe nach eindeutiger objektiver Auswertung der Ergebnisse vorzunehmen.
  4. Teilnahme und Preisverleihung erfolgen ohne Gewähr und unter Ausschluss des Rechtsweges.

§ 5: Bestimmungen zum Abschluss der Veranstaltung

  1. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, persönliche Gegenstände nach der Veranstaltung von seinem Sitzplatz zu entfernen (Hardware, Müll etc.) und den Sitzplatz geordnet und besenrein zu hinterlassen.
  2. Auch beim Abbau gilt: Jeder Teilnehmer haftet unmittelbar, im Zweifelsfall zumindest mittelbar, für ihm zuordenbare Schäden jeglicher Art.